Zum Gründerzentrum und Coworkingspace wurde der ehemalige Kindergarten im Obergrund, der vor seinem Start als Behelfskirche fungierte, umgebaut. Eigentümerin des Gebäudes ist die Stadt Taunusstein. Die EU und das Land Hessen förderten und fördern den Umbau, den Aufbau und die Entwicklung der Organisationsstruktur.
Zur Förderung: Die Fördergelder werden vom zentralen Finanzierungsinstrument der EU in den Bereichen Landwirtschaft und ländlicher Raum, dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), bezogen. Für die Durchführung der EU-Förderprogramme in Deutschland sind die Bundesländer zuständig. Die mit dem ELER-Fonds in Hessen angestrebten Ziele, Maßnahmen und geplanten Ausgaben sind im Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen 2014-2020 (EPLR) dargelegt. In der Förderperiode 2014-2020 setzte das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz seine Förderangebote der ländlichen Regionalentwicklung im Rahmen des LEADER-Ansatzes um. Dabei kommen Landwirte, Unternehmen im ländlichen Raum, lokale Organisationen, Behörden und Einzelpersonen aus verschiedenen Sektoren in lokalen Aktionsgruppen (LAG) zusammen, erarbeiten ihre eigenen lokalen Entwicklungsstrategien und verwalten ihre eigenen Haushalte. Für das OG2 geschah dies durch die lokale Arbeitsgruppe Taunus. Ziel ist die ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, um vor allem Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten.